Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber Schwaben
Seit dem 01.01.2022 werden auf Grundlage des Teilhabestärkungsgesetzes die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Bayern eingeführt (§ 185a SGB IX). Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Die Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber ist es, Arbeitgebende zum Thema
- Ausbildung
- Einstellung
- Beschäftigung
von Menschen mit einer Schwerbehinderung zu informieren, beraten und zu unterstützen.
Dabei nehmen die Berater:innen der EAA Schwaben aktiv mit den Arbeitgebenden der Region Kontakt auf, stehen als Lotse bei allen Fragen rund um das Thema Ausbildung, Einstellung, Beschäftigung und Arbeitsplatzsicherung von Menschen mit einer Schwerbehinderung zur Verfügung und unterstützen aktiv bei Antragsstellung bei den zuständigen Leistungsträgern.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber ist in ganz Bayern flächendeckend für alle Regionen eingerichtet.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Schwaben können Sie jederzeit unter der Nummer 0821-450956-23 erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eaa-bayern.de